
Hennicke Arbeitsmedizin GmbH & Co. KG
Als Ihr zuverlässiger Partner erkennen wir konkrete Fragestellungen im Arbeitsschutzgesetz und wissen genau worauf es ankommt.
Wir bieten arbeitsmedizinische Impfungen gegen Corona an!
Eine Voranmeldung und Terminvereinbarung sind erforderlich.
Kontaktieren Sie uns!
Bei uns erhalten Sie konstruktive Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen von unseren Betriebsärzten für alle Branchen sowie eine kundenorientierte Beratung rund um das Thema Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Wir verfügen über jahrzehntelange Berufserfahrung und unterstützten zahlreiche Firmen im COVID-19 Jahr 2020 mit einem gut durchdachten und lösungsorientierten Corona Krisenmanagement.
Lassen Sie sich fachgerecht beraten und profitieren Sie von unseren arbeitsmedizinischen Handlungsempfehlungen in Bereichen wie gesundheitlicher Belastungen am Arbeitsplatz, Vorsorgeuntersuchungen, Ermittlung des betrieblichen Handlungsbedarfes sowie Beratung und Unterstützung aller Personen, die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlich sind.
Als Unternehmer sollten Sie auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter achten. Gesunde Mitarbeiter legen eine höhere Motivation und Kreativität an den Tag, zudem sind sie zufriedener und ausgeglichener. Wir von Arbeitsmedizin Hennicke in Thüringen helfen Ihnen mit unseren Betriebsärzten und Arbeitsmedizinern Ihre Mitarbeiter gesund zu halten. Wir unterschützen und beraten Sie nicht nur in der Arbeitsmedizin, sondern auch bei der Vorsorge, Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Eine Konsultation kann je nachdem wie der Kunde oder die Kundin das wünscht sowohl telefonisch als auch flexibel vor Ort stattfinden. Als Fachkraft beraten wir Sie gerne zu allen arbeitsmedizinischen Anliegen. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Kundenbindung und halten das was wir versprechen!
Wir übernehmen sowohl Einzelaufträge als auch große Projekte.

Gesundheitsmanagement
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastung
- Gesundheitsfoerderung (BGF)
Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs.2 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) unter Beteiligung des betroffenen Arbeitnehmers und des Betriebsrats bzw. Personalrats klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Diese Klärung heißt nach dem Gesetz „betriebliches Eingliederungsmanagement“ (kurz: „BEM“).
Wir stehen Ihnen zur Seite und erstellen die nötigen BEM-Gutachten und fungieren als Vermittler zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir finden garantiert immer eine Lösung. Darauf können Sie sich verlassen.
Nicht nur die körperliche Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist wichtig, um eine vollständig zufriedenstellende Arbeitsleistung zu erledigen. Auch die psychische Gesundheit darf keineswegs zu kurz kommen. Zu viel Stress wirkt sich auf die Arbeitsweise aus und kann im schlimmsten Fall zu ernsthaften Erkrankungen und längeren Ausfällen der Mitarbeiter führen.
Wir fördern aktiv die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und optimieren Arbeitsplätze. Dabei beziehen wir Ihre Beschäftigten mit ein und stärken die Bindung zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen. Wir sorgen dafür, dass Gesundheit und Wohlbefinden bei der Arbeit langfristig verbessert werden. Dabei beziehen wir vor allem die Führungskräfte mit ein und stärken auch das Bewusstsein für die psychsiche Gesundheit.
Dank jahrelanger Erfahrung haben wir bereits ein umfangreiches Repertoire an kreativen und innovativen Ideen für ein betriebliches Gesundheitsmanagement. Solche sind zum Beispiel die Etablierung eines Vitaminfrühstücks inklusive Säfte, eine flexible Arbeitszeitgestaltung, Wasserspender, Schwangerenbetreuung, Flexibilität für Eltern mit kleinen Kindern.
Auch das Erstellen von Hygienekonzepten übernehmen wir gern.
„Seit 1998 betreuen wir unsere Kunden und Partner in Fragen der Arbeits- und Betriebsmedizin auch über die Grenzen Thüringens hinaus.“
Unsere Öffnungszeiten
Montag
07.30 Uhr – 12.00 Uhr
13.30 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch
07.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag
07.30 Uhr – 12.00 Uhr
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Freitag
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