
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Dies ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes strukturiertes Verfahren zur Wiedereingliederung langzeitig oder häufig kurzzeitig erkrankter Mitarbeiter.
Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs.2 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) unter Beteiligung des betroffenen Arbeitnehmers und des Betriebsrats bzw. Personalrats klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Diese Klärung heißt nach dem Gesetz „betriebliches Eingliederungsmanagement“ (kurz: „BEM“).
Wir stehen Ihnen zur Seite und erstellen die nötigen BEM-Gutachten und fungieren als Vermittler zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir finden garantiert immer eine Lösung. Darauf können Sie sich verlassen.
Egal ob Sie Fragen zur Planung, Abrechnung oder zu unseren einzelnen Leistungen haben, wir erstellen ein individuelles Konzept für Sie.
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